Folgende Untersuchungen gehören zur Jahreskontrolle:
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- Besprechen von Problemen und Fragen
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- Untersuchung der äusseren Genitalien
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- Untersuchung der Scheide, des Scheideninhaltes (Infektion?) und des Muttermundes mit Entnahme des Krebsvorsorge-Abstriches
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- Abtasten der Gebärmutter und der Eierstöcke
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- Gegebenenfalls Ultraschall der Genitalien und/oder Brustdrüse
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Wenn diese Untersuchung aufgrund eines gynäkologischen Problems durchgeführt wird, muss diese immer durch die Krankenkasse bezahlt werden, auch wenn die letzte „normale“ Jahreskontrolle noch keine 3 Jahre zurückliegt.