1. Allgemein oder Zusatzversichert
Allgemeinversicherung
Alle in der Schweiz lebenden Personen müssen eine allgemeine Krankenversicherung bei einer anerkannten Versicherung abgeschlossen haben. Diese muss alle Gesundheitskosten im ambulanten Bereich (also auch alle Leistungen in der Arztpraxis) und im öffentlichen Spital in der allgemeinen Abteilung übernehmen.
Privatversicherung
Für eine Behandlung im Spital kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Man unterscheidet zwischen der halbprivaten und der privaten Zusatzversicherung. Mit der privaten Versicherung werden alle anfallenden Kosten in allen Spitälern (öffentlich oder privat) inklusive der Arztkosten bezahlt, der Aufenthalt ist in einem Einerzimmer vorgesehen. Diese Variante ist zwar die teuerste, dafür aber die sicherste Versicherungsart, bei der Sie im Schadenfall keine Überraschungen erleben. Mit der Wahl einer hohen Franchise kann die monatliche Prämie deutlich reduziert werden.
Halbprivatversicherung
Mit der Halbprivatversicherung sind die Kosten auf der halbprivaten Abteilung gedeckt, was meist einem Aufenthalt in einem 2er-Zimmer entspricht. Aber nicht alle Spitäler haben die entsprechenden Verträge in dieser Versicherungsklasse abgeschlossen und so kommt es immer wieder vor, dass eine Operation in einem Spital organisiert wird und danach die Mitteilung der Versicherung kommt, dass diese Operation in diesem Spital nicht bezahlt wird.
Bei den Arzttarifen im halbprivaten Bereich bestehen im Kanton Zürich keine Verträge zwischen den Ärzten und den Kassen. Diese wurden vor 15 Jahren von den Krankenkassen gekündigt. Der damals geltende offizielle Tarif wurde seither von Ärzteseite ohne Teuerungszulage belassen. Trotzdem haben die Kassen die Leistungen kontinuierlich noch gekürzt was zur Folge hat, dass Patienten bis zu 20% der Arztkosten zusätzlich zur gewählten Franchise selber bezahlen müssen.
Da die Kapazität an 1er-Zimmern in allen Spitälern knapp ist, ist es meist nur schwer möglich, im Spital durch Zahlen eines Aufpreises von einem 2er- in ein 1er-Zimmer zu wechseln.
Die Halbprivatversicherung ist dann geeignet, wenn man die Vorzüge einer Privatbehandlung absichern möchte, die Prämie aber mit dem Kompromiss, in einem 2er-Zimmer behandelt zu werden und ev. einen Teil der Arztkosten selber tragen zu müssen, so tief als möglich halten möchte. Beim Abschluss einer solchen Versicherung ist darauf zu achten, dass man möglichst keine Beschränkung der Spitalwahl eingeht, da diese auch nachträglich immer wieder korrigiert werden und so unliebsame Überraschungen entstehen können.
2. Zusatzversicherung und Schwangerschaft
Sind Sie einmal schwanger, ist es unmöglich, für diese Schwangerschaft oder Geburt noch eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Planen Sie also eine Schwangerschaft und möchten bei Komplikationen und / oder der Geburt durch Ihren Vertrauensarzt / Gynäkologen im Privatspital betreut werden, dann müssen Sie die Zusatzversicherung vor Eintritt der Schwangerschaft abgeschlossen haben. Vorsicht: Viele Versicherungen verlangen sogar, dass Sie zuerst bis zu 2 Jahren versichert sein müssen, bevor eine Schwangerschaft bzw. eine Geburt durch die Zusatzversicherung bezahlt wird. Hier lohnt es sich, das Kleingedruckte genau durchzulesen! Meiner Ansicht nach ist dies eine äusserst unfaire Verfahrensweise dieser Kassen, da sie die vollen Prämien für einen eingeschränkten Schutz einstreichen. Mein Tip: Gehen Sie auf keine solchen Vereinbarungen ein, denn es gibt genügend Kassen, die den Schwangerschaftsschutz ab Vertragsbeginn garantieren, wenn Sie zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht schwanger sind. Nach einer von mir kürzlich durchgeführten Umfrage ist die unten aufgeführte Liste der Kassen entstanden, welche diejenigen Kassen auflistet, welche eine faire Leistung anbietet (ohne Garantie für Vollständigkeit).
3. Zusatzversicherung für das ungeborene Kind
Will man sein ungeborenes Kind bereits vorgeburtlich privat oder halbprivat versichern, gibt es leider nur wenige Kassen, die dies anbieten. Der Hintergrund ist die Angst der Versicherung einerseits, bei einer angeborenen Krankheit ein ganzes Leben lang die Behandlungskosten im Privatbereich zahlen zu müssen und der Wunsch der Eltern andererseits, genau dieses Risiko absichern zu wollen. Auch hier gibt die unten stehende Liste Auskunft, welche der Kassen eine vorgeburtliche Zusatzversicherung anbieten, und welche nicht.
4. Flexible Versicherungsmodelle
Flexibel klingt immer gut: Schliesslich sind wir ja alle nicht stur und möchten immer den Umständen angepasst flexibel reagieren können. Aber aufgepasst: Dahinter versteckt sich ein Versicherungsmodell, welches meist nur die Versicherungen glücklich macht: Obwohl es unzählige Varianten gibt, ist den meisten gemeinsam, dass eine Allgemeinversicherung als Basis gilt. Bei einem Spitalaufenthalt kann dann gewählt werden, ob man lieber auf der halbprivaten oder privaten Abteilung behandelt werden möchte. Diese Wahl kommt dann aber meist sehr teuer zu stehen, da zwischen 25 und 50% oft kombiniert mit einem hohen 4-stelligen Selbstbehalt verrechnet werden, was schon bei kleineren Eingriffen schnell in den 5-stelligen Bereich hochschnellen kann.
5. Wieso eine Zusatzversicherung
Zweifelsohne haben wir in der Schweiz ein gutes öffentliches Gesundheitssystem, auf welches wir mit Recht stolz sein können.
Eine Zusatzversicherung bietet aber trotzdem viele Vorteile, welcher jeder für sich entscheiden muss, wie wichtig sie ihm sind und wie viel sie einem wert sind.
Hier eine Auflistung der aus meiner Sicht wichtigsten Vorteile einer Privatversicherung:
- Freie Arztwahl nicht nur im ambulanten, sondern auch im Spitalbereich. Damit verbunden die Sicherheit, dass Sie von einem erfahrenen Spezialisten operiert werden, den Sie Sich aussuchen können. Wir alle mussten einmal lernen, wir alle wissen aber auch, dass wir nicht als Genies auf die Welt kommen und somit Erfahrung und Übung brauchen bis wir eine komplexe Tätigkeit ausüben können.
- Freie Spitalwahl: Sie möchten im Spital Ihres Vertrauens und zu einem Zeitpunkt welcher Ihnen mindestens genau so gut passt wie dem Spital, operiert werden.
- Muss man sich einem Spitalaufenthalt unterziehen, dann soll er mindestens so angenehm wie möglich sein: Privatsphäre im Zimmer mit der Möglichkeit, geschäftlichen Verpflichtungen nachzukommen kann ebenso wichtig sein, wie eine gute Verpflegung und eine zuvorkommende, kompetente Pflege.
- Sollte man das Pech haben und schwer krank werden, so hat man die Gewissheit, dass einem die besten Spezialisten und Spitäler zur Verfügung stehen, inklusive eventueller Rehabilitationen.
- Wer scheut sich nicht vor einer gesundheitlichen Krise im Ausland. Mit einer Zusatzversicherung haben Sie zumindest Gewähr, dass Sie sich in die besten Hände begeben können, ohne danach vor dem finanziellen Ruin zu stehen.
Man könnte meinen, ich hätte Aktien bei den Krankenkassen. Ich kann Ihnen versichern, dem ist nicht so. Immer wieder sehe ich aber Patientinnen in meiner Sprechstunde, welche mit einer Krankheit konfrontiert werden, die sie schwer belastet, und für die sie unbedingt die bestmögliche und schnellste Behandlung wünschen. Ist die Patientin zu diesem Zeitpunkt nicht zusatzversichert, so wird sie sich an die öffentlichen Spitäler halten müssen. Zudem ist dann auch die Möglichkeit vorbei, zu einem späteren Zeitpunkt eine Zusatzversicherung abzuschliessen, da diese meist nur gesunden Menschen angeboten wird. Ein Haus können Sie auch nicht während eines Vollbrandes für Feuerschäden versichern. Schliessen Sie deshalb eine Zusatzversicherung ab, solange Sie noch gesund sind. Danach ist es zu spät!
Groupe Mutuel
www.groupemutuel.ch
Tel: 0848-803 111
Karenzfrist für Schwangerschaft/Geburt:
- Für SS keine Karenz
- Für Geburt 12 Monate Karenz
Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich:
- Anmeldung des Kindes für jede Zusatzversicherung mgl.
KPT KK
www.kpt.ch
Tel: 058-3109111
Karenzfrist für Schwangerschaft/Geburt:
- Für SS keine Karenz
- Für Geburt 270 Tage Karenz
Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich:
- HP und P erst möglich nach Geburt nach Gesundheitsfragebogen
SUPRA
www.supra.ch
Tel: 021-6145332
Karenzfrist für Schwangerschaft/Geburt:
Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich:
SWICA
www.swica.ch
Tel: 044-9287034
Karenzfrist für Schwangerschaft/Geburt:
- Für SS keine Angabe
- Für Geburt 360 Tage Karenz
Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich:
- Vorgeburtlich nur allgemein
- Danach Wechsel auf P oder HP nach Gesundheitsfragebogen
EGK
www.egk.ch
Tel: 044-3688000
Karenzfrist für Schwangerschaft/Geburt:
- Für SS und auch Geburt Karenz von 270 Tagen
Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich:
- Vorgeburtliche Anmeldung mgl. Aber mit Selbstbehalt 15% (HP)
- Selbstbehalt 35% (P)
ASSURA
www.assura.ch
Tel: 058-7589266
Karenzfrist für Schwangerschaft/Geburt:
- Für Mutterschaft keine Zusatzversicherung möglich
Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich:
- Ab 6. Lebensmonat mgl. mit Gesundheitsfragebogen
Innova
www.innova.ch
0844-866500
Karenzfrist für Schwangerschaft/ Geburt
- Für SS und Geburt Karenz von 1 Jahr, ausser falls vorher P oder HP bei jeglicher K-Kasse
Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich
- Mgl. mit Vorbehalt gegenüber Leiden, für die vor 2. Lebensjahr IV-Verfügung ausgesprochen wurde.
Sanitas
www.sanitas.ch
Tel: 0844-150150
Karenzfrist für Schwangerschaft/ Geburt
- Für SS und Geburt Karenz von 270 Tagen nach Antragseingang
Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich
- Wenn mind. ein Elternteil schon 270 Tage vorher HP- oder P-versichert ist
Helsana
www.helsana.ch/kontakt
0844-804084
Karenzfrist für Schwangerschaft/ Geburt
Für SS und Geburt 1 Jahr Karenz
Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich
Vorgeburtliche Anmeldung nicht möglich
Sana 24
www.sana24.ch
Tel: 043-3112920
Karenzfrist für Schwangerschaft/ Geburt
Für SS-Komplikationen keine Karenz. Für Geburt Karenz von 270 Tagen.
Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich
Möglich, falls ein Elternteil ebenfalls bei der Sana 24 P- oder HP-versichert ist
Concordia
www.concordia.ch
041-2280111
Karenzfrist für Schwangerschaft/ Geburt
Für Schwangerschaft und Geburt 1 Jahr Karenz
Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich
Nicht möglich