Auch wenn gewisse Krankenkassen nur noch alle 3 Jahre eine Routine-Untersuchung beim Gynäkologen bezahlen, so empfehlen die Mehrzahl der SpezialistInnen weiterhin eine jährliche Kontrolle.
Wenn diese Untersuchung aufgrund eines gynäkologischen Problems durchgeführt wird, muss sie immer durch die Krankenkasse übernommen werden, auch wenn die letzte „normale“ Jahreskontrolle noch keine 3 Jahre zurückliegt.