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Krankenkassen und Versicherungen

Seit Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) 1996 dreht sich die Prämienspirale unaufhörlich weiter nach oben, obwohl man damals eine Prämiensenkung von 20% in Aussicht gestellt hatte. Die Angebote der Krankenkassen sind derart vielfältig und schlecht vergleichbar, dass selbst wir Ärzte die Übersicht verloren haben. Das KVG brachte eine strikte Trennung zwischen obligatorischer Grundversicherung (Allgemein) und fakultativer Zusatzversicherung (Privat/Halbprivat). Die Grundversicherung deckt die meisten Leistungen im ambulanten Bereich, also auch die Kosten Ihres Besuches in unserer Sprechstunde. Ein Spitalaufenthalt ist bei der Grundversicherung nur in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen Spitals möglich (ohne freie Arztwahl).

 

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Einschränkungen der freien Arzt- und Spitalwahl

Um Prämienkosten zu sparen, bieten verschiedene Krankenkassen teils zweifelhafte «Sparangebote» an, wie z.B. Zusatzversicherungen mit «Spitalwahleinschränkung», auf deren willkürlich wechselnden Listen dann die Privatkliniken in Zürich nicht erscheinen. HMOs (Health Maintenance Organisations) in den Städten Zürich und Winterthur sind Modelle ohne freie Arztwahl; Versicherte von HMOs können von uns unter Umständen nur dann behandelt werden, wenn der ihnen zugeteilte Hausarzt sie an uns überweist.

 

Spital-Zusatzversicherung

Viele Leute glauben, mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung (Privat oder Halbprivat) erkaufe man sich einzig den Spitalaufenthalt in einem Einer- bzw. Zweierzimmer. Mindestens so wichtig ist aber, dass Ihnen zahlreiche Privatkliniken offenstehen, wo Ihr Arzt Sie auch im Spital behandeln kann - Sie werden vom Ihnen vertrauten Spezialarzt für eine stationäre Behandlung oder Geburt ins Spital begleitet und bis zur Spitalentlassung von ihm betreut. Diese Freiheit in der Arzt- und Spitalwahl hat natürlich ihren Preis; wir meinen aber, dass für diesen Preis auch eine bedeutende Leistung geboten wird. Bedenken Sie, dass man in öffentlichen Spitälern häufig von Ärzten in Ausbildung bzw. Weiterbildung behandelt wird und dass die ärztliche Bezugsperson während eines Spitalaufenthaltes wechseln kann.

 

www.zusatzversichert.ch

 

Die Spital-Zusatzversicherung muss nicht zwangsläufig bei jener Krankenkasse abgeschlossen werden, bei der Sie die Grundversicherung abgeschlossen haben. Diesen kleinen Vorteil hat uns das KVG gebracht - Sie können den freien Markt spielen lassen, Vergleichsangebote einholen und die günstigste Zusatzversicherung abschliessen (siehe obigen Link zu www.zusatzversichert.ch). Meiden Sie aber sogenannte «Hotel-Versicherungen», die  zwar die Kosten des Privatzimmers übernehmen, für das Arzthonorar aber nur den Allgemeintarif (Sozialtarif) zurückerstatten. Bei der heutigen Fixkostensituation einer modernen, gut ausgerüsteten Praxisinfrastruktur kann es sich kein belegärztlich tätiger Spezialarzt leisten, zum Allgemeintarif zu arbeiten.

 

Wenn Sie allgemein versichert sind und dennoch von mir behandelt werden möchten, bieten die Privatkliniken für einen im voraus fixierten Aufpreis einen Spitalaufenthalt auf der Halbprivat- oder Privatabteilung an.

 

Prämien sparen - aber wie?

Zum Sparen von Prämien eignet sich ein Versicherungsmodell mit höherer Jahresfranchise für ambulante und/oder höherem Selbstbehalt für Spitalbehandlungen. Hüten Sie sich vor Angeboten, welche es Ihnen nicht ermöglichen, vom Arzt Ihrer Wahl im Spital Ihrer Wahl behandelt zu werden!